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Bei Eintritt Hinrichtung (26.06.1981)
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Daten: |
Autor: |
balou |
Eingestellt am: |
26.07.2009 - 23:33:46 Uhr |
Persönlicher Bezug: |
- |
Typ: |
Einzelmord |
Mordart: |
Erschossen
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Mordort: |
Arndtstraße 48, Leipzig |
Realitätsbezug: |
Realer Mord |
Täter gefasst: |
Ja |
Altersgruppe des Opfers: |
Jahre
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Geschlecht des Opfers: |
Männlich |
Mord ID: |
296 |
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Bei Eintritt Hinrichtung (26.06.1981) |
Der Mörder wartete schon in der eigens präparierten Wohnung an der Leipziger Arndtstrasse 48. Es war ein von der Stasi bezahlter Henker, der ein geheimes Todesurteil gegen den nichtsahnenden Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit Dr. Werner Teske vollstrecken sollte. Sein Verbrechen: Er hatte den Gedanken erwägt, sich in den Westen abzusetzen. Sein Pech: Sein Kollege Werner Stiller hatte das 1979 erfolgreich vor ihm getan und dabei für eine Menge Unruhe in den Reihen des Ministeriums für Staatssicherheit gesorgt.
Einen weiteren Überläufer dieser Art wollte die Stasi um jeden Preis verhindern, und so verurteilte ein DDR-Militärgericht Hauptmann Teske, verantwortlich für die Wissenschaftsspionage im Westen, in einem geheimen Prozess am 11.6.1981 ohne sein Wissen zum Tode.
Als also Hauptmann Teske an diesem 26. Juni 1981 das speziell für diesen Zweck präparierte Zimmer der Erdgeschosswohnung betrat, wurde er ohne Vorwarnung direkt vom Henker per Kopfschuss getötet.
Diese offizielle Hinrichtungsart des "unerwarteten Nahschuss" in den Hinterkopf gab es nur in der damaligen DDR ab 1968. Der Verurteilte erhielt vorher in der Regel den Hinweis "Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor", wußte aber trotzdem nicht genau, wann ihn das Urteil dann ereilen würde.
Die Hinrichtung des Opfers geschah stets im geheimen, die Geheimhaltung wurde auch nach dessen Tod weiter aufrecht erhalten: So erschien auf den Totenscheinen regelmäßg gefälschte Angaben zu Todesursache und -ort und selbst die Friedhofskrematorien verbrannten die sterblichen Überreste als "Abfall" oder "Anatomie".
Die meisten Angehörigen erfuhren erst nach der Wende vom wahren Schicksal der Verurteilten. Die Hinrichtung von Werner Teske war der letzte Fall dieser Art in der DDR und damit auch in Gesamtdeutschland. Er beendete auf diese Art eine fast 500jährige Tradition der Todesstrafe in Deutschland, hatte allerdings noch ein juristisches Nachspiel: 1993 wurde das Urteil gegen Teske für nicht rechtsstaatlich erklärt und aufgehoben. Das Urteil wäre im übrigen selbst nach den Gesetzen der damaligen DDR illegal gewesen.
Der beteiligte Militär-Staatsanwalt, sowie der Militärrichter landeten vor dem Berliner Landgericht, das sie wegen dem Fall Teske zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte.
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